Was das GEG über Heizöl sagt
Erfahre, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Heizöl als Wärmeform bewertet, welche Fristen du beachten musst und welche Alternativen es gibt.
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Heizöl gehört zu den Klassikern unter den Energieträgern. Jahrzehntelang hat der Brennstoff in unseren Häusern zuverlässig für Wärme und Behaglichkeit gesorgt. Doch wie steht es um die Zukunft von Ölheizungen in Zeiten der Energiewende? Im dritten Teil unserer Serie über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfährst du alles, was du zum Thema Heizöl jetzt wissen musst, welche Möglichkeiten dir als Eigenheimbesitzer offenstehen und wie du deine Heizungsanlage wirklich fit für die Zukunft machst.
Fristen im GEG in Bezug auf Heizöl und Sanierung
Du besitzt eine Bestandsimmobilie, die mit Öl beheizt wird? Dann kommen grundsätzlich zwei Szenarien infrage. Abhängig davon, was auf dich zutrifft, sind verschiedene Lösungen möglich:
Deine Ölheizung läuft einwandfrei
Die gute Nachricht lautet: Eine bestehende Ölheizung mit Brennwert- oder Niedertemperaturkessel darf auch mit fossilem Heizöl noch bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden. Bedingung: Sie ist funktionstüchtig oder kann im Schadenfall repariert werden und die kommunale Wärmeplanung spricht nicht dagegen. Der Gesetzgeber räumt dir dadurch bewusst Zeit ein, damit du deine persönliche Energiewende in Ruhe planen kannst. Das GEG in seiner heute gültigen Form fordert ab 2045 den Heizbetrieb mit 100 Prozent biogenen Brennstoffen oder erneuerbaren Energien. Das bedeutet, dass du bis zu diesem Stichtag entweder vollständig auf Bio-Heizöl umsteigen oder deine Ölheizung zum Beispiel im Rahmen einer Sanierung durch eine andere GEG-konforme Technologie ersetzt haben musst.
Deine Ölheizung kann nicht mehr repariert werden
Die Ölheizung in deinem Haus ist kaputt und eine Reparatur ist ausgeschlossen? Dann kommt es darauf an, ob es bereits eine kommunale Wärmeplanung für den Standort deiner Immobilie gibt oder nicht.
Liegt die Wärmeplanung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, kannst du eine neue Ölheizung einbauen lassen, wenn du das möchtest. Für den Betrieb gelten dann spezielle Übergangsfristen. Das GEG verpflichtet dich aber dazu, dich vorher fachkundig beraten zu lassen, um die wirtschaftlichen Risiken besser abschätzen zu können. Wende dich dafür an einen Energieberater, einen Installateur oder deinen Schornsteinfeger. Wichtig zu wissen: Die neue Ölheizung muss ab 2029 anteilig mit erneuerbarer Energie wie zum Beispiel Bio-Heizöl betrieben werden. Dieser Anteil steigt schrittweise:
• 2029: mindestens 15 Prozent
• 2035: mindestens 30 Prozent
• 2040: mindestens 60 Prozent
• 2045: 100 Prozent
Soll die Heizung ausgetauscht werden und es gibt bereits eine kommunale Wärmeplanung, müssen laut GEG zwingend mindestens 65 Prozent der dann genutzten Heizenergie aus erneuerbaren Energien stammen. Ausnahmen gibt es nur noch im Rahmen der bereits erwähnten Übergangsfristen oder von Härtefallregelungen. Die genauen Anforderungen hängen stark davon ab, was deine Kommune in der Wärmeplanung festgelegt hat.
Nicht nur bei Heizöl: Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung im GEG
Du siehst, ein entscheidender Faktor für die Umsetzung des GEG ist die kommunale Wärmeplanung. Städte und Gemeinden legen darin detailliert fest, wie die Wärmeversorgung in ihrer Region künftig gestaltet wird. Liegt eine solche Planung vor, beeinflusst sie maßgeblich, welche Heizsysteme in deinem Gebäude erlaubt sind. Das Ziel ist, eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung sicherzustellen, die an die örtlichen Gegebenheiten optimal angepasst ist.
Unser Tipp:
Erkundige dich frühzeitig bei deiner Kommune, ob bereits eine Wärmeplanung besteht oder in Vorbereitung ist. Energieversorger wie wir und deine Stadtverwaltung können dir dazu genauere Auskünfte geben. So planst du die Modernisierung deiner Heizung mit Weitblick und Sicherheit. Und weil mit der neuen Bundesregierung neue Änderungen am GEG zu erwarten sind, behalten wir bei Knauber selbstverständlich auch die politische Entwicklung für dich fest im Blick – damit du rechtzeitig reagieren kannst.
Ein sofortiges Aus für Heizöl-Heizungen fordert das GEG nur in Ausnahmefällen
Das GEG enthält aber auch Sanierungspflichten, die sofort greifen. Das betrifft jedoch Heizöl-Heizungen nur dann, wenn folgende Parameter zutreffen:
1. Die Heizung ist älter als 30 Jahre.
2. Es handelt sich um einen Konstanttemperaturkessel.
Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind effizienter als Konstanttemperaturkessel und deshalb von der Sanierungsauflage des GEG ausgenommen – egal, wie alt sie sind.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt leider auch hier. Denn die geschilderte Austauschpflicht greift beispielsweise nicht, wenn sich die Heizung in einem Einfamilienhaus befindet, in dem du selbst wohnst und das seit mindestens 1. Februar 2002 dir gehört. Erst mit einem Eigentümerwechsel sind die gesetzlichen Auflagen des GEG zu Heizöl-Heizungen bindend – durch Wechsel des Brennstoffs oder durch Sanierung. Auch andere Härtefallreglungen könnten in deinem Fall greifen. Hier lohnt sich, näher hinzuschauen.
Unser Tipp:
Dein Schornsteinfeger dokumentiert Alter und Art deines Heizkessels bei jedem seiner Besuche. Wenn du unsicher bist, ob deine Heizung unter die Austauschpflicht fällt, lohnt sich ein Gespräch mit ihm oder einem Energieberater.
GEG erlaubt biogene Heizöl-Alternative
Du bist durch die Heizöl-Reglungen im GEG nicht zu einem Austausch gezwungen und möchtest deine Ölheizung auch nach 2044 weiterbetreiben? Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass du bis zum Stichtag auf die klimafreundliche Brennstoffalternative Bio-Heizöl umsteigst – und zwar zu 100 Prozent.
Bio-Heizöl wird aus nachwachsenden und nachhaltigen Rohstoffen wie Pflanzenölen oder Reststoffen gewonnen. Klimafreundlich ist es vor allem durch seine sehr gute CO₂-Bilanz. Während fossiles Heizöl, das aus Erdöl gewonnen wird, einen CO₂-Fußabdruck von 3,07 kg/l aufweist, setzt Bio-Heizöl deutlich weniger Neuemissionen frei. Der Grund: Bei der Verbrennung wird fast nur das CO₂ ausgestoßen, das die Pflanzen zuvor während ihres Wachstums aus der Atmosphäre aufgenommen haben – ein nahezu geschlossener Kreislauf.
Allerdings ist dieser „Nullsummen-Effekt“ nur dann real, wenn bei der Ernte der Rohstoffe, der Produktion des Bio-Heizöls und den Transportvorgängen keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen. Leider ist dies in der Praxis häufig nicht vollständig der Fall. Beziehst du dein Heizöl über uns, sorgen wir zum Beispiel dafür, dass wir das durch die Anlieferung mit unseren Dieselfahrzeugen entstehende CO2 kompensieren – darauf kannst du dich verlassen.
Wie alltagstauglich ist der Umstieg auf Bio-Heizöl?
Dank seiner positiven Eigenschaften erfüllt Bio-Heizöl die Anforderungen des GEG an klimafreundliche Energien und ist eine langfristige Lösung für den Betrieb bestehender Heizsysteme. Du musst dir auch keine Sorgen machen, dass das GEG dir dadurch teure Umrüstungen oder Sanierungen aufs Auge drückt. Denn viele Ölheizungen sind mit dem biogenen Brennstoff einfach kompatibel.
Aber – und das ist ein großes Aber:
Derzeit gibt es noch keine 100-Prozent-Bio-Heizöl-Option, die flächendeckend am Markt verfügbar ist. Das kann sich zwar in den kommenden Jahren schnell ändern, da es große Fortschritte auf diesem Gebiet gibt, die auch wir von Knauber aktiv vorantreiben. Es könnte zum Beispiel in Zukunft auch synthetische Varianten geben, die das GEG erfüllen. Aktuell ist Bio-Heizöl aber (noch) keine vollumfängliche Lösung und wegen der geringen Verfügbarkeit entsprechend teuer.
Überbrückungshilfe: Sparheizöl
Bis es so weit ist, kannst du trotzdem etwas tun. Bei uns erhältst du schon heute verbesserte Varianten des klassischen Heizöls. Unser schwefelarmes Sparheizöl erzeugt im Vergleich zu unserem Standard-Heizöl DIN weniger Ruß, verbrennt nahezu schadstofffrei und gilt als sehr energieeffizient.
Neben der CO₂-Kompensation der Anlieferung gibt es auf Wunsch auch den Brennstoff selbst CO₂-kompensiert. Das bedeutet, dass die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Dadurch kannst du auch jetzt schon deinen ökologischen Fußabdruck verringern – ohne großen Aufwand oder technische Änderungen an deinem Heizsystem.
Welche weiteren Alternativen bietet das GEG im Hinblick auf eine Sanierung?
Für eine Heizungssanierung und einen Wechsel auf eine andere Wärmeform anstelle von Heizöl gibt es im GEG mehrere gute Alternativen, hier einige Beispiele:
Hybridsysteme: Sie sind eine gute Übergangslösung, denn hier wird die klassische Ölheizung mit erneuerbaren Energien ergänzt. Der Anteil der nachhaltigen Wärme muss aber auch hier bei mindestens 65 Prozent liegen.
Wärmepumpen: Diese nutzen Umgebungswärme effizient und emissionsarm. Sie sind besonders geeignet für gut gedämmte Gebäude.
Pelletheizungen: Holzpellets sind eine Lösung mit hoher Versorgungssicherheit. Dank ihrer guten Verfügbarkeit sind Pellets eine beliebte Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Die Wahl der für dich richtigen Wärmeform hängt von deinen individuellen Gegebenheiten ab: Bauweise deines Hauses, Größe des Grundstücks und natürlich deinem Budget. Auch die zukünftigen Energiepreise spielen sicherlich eine wichtige Rolle bei deiner Entscheidung. Denn langfristig könnten erneuerbare Energien deine Heizkosten senken, die Anfangsinvestition kann sich also durchaus lohnen. Wir beraten dich gerne und entwickeln gemeinsam mit dir eine maßgeschneiderte Strategie für deine Wärmewende.
Unser Tipp:
Du ziehst bereits eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung in Betracht? In den kommenden Artikeln unserer GEG-Beitragsreihe werden wir auf beide Lösungen näher eingehen. Du darfst also gespannt sein!
Was kostet es, wegen des GEGs von Heizöl auf eine andere Wärmeform zu wechseln?
Eine Frage, die wir als Energieversorger fast täglich von Hauseigentümern hören, betrifft die Kosten für den Umstieg auf eine andere Wärmeform. Das hängt natürlich von dem Angebot deines Heizungsbauers ab. Als Energieversorger wissen wir aber, dass der Staat dir finanzielle Anreize und Unterstützung bietet: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst beispielsweise die Umstellung auf erneuerbare Energien oder Hybridheizungen. Zudem können Förderprogramme der Länder und Kommunen die Investitionen abfedern.
Unser Tipp:
Lass dich individuell beraten, welche Förderung für dich infrage kommt. So sicherst du dir eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung für die Zukunft. Wenn du magst, unterstützen wir dich dabei.
Einhaltung der GEG-Heizöl-Vorgaben vermeidet Strafen
Wir müssen dir leider sagen: Die „Vogel-Strauß-Taktik“ ist keine Lösung. Das GEG sieht Strafen vor, für den Fall, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden. Dein Schornsteinfeger überprüft bei seinen Besuchen regelmäßig, ob deine Heizung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Werden diese nicht erfüllt, setzt er dir zunächst eine Frist zur Nachrüstung. Ignorierst du diese, drohen Bußgelder oder sogar die Stilllegung der Heizung.
Dein Partner fürs GEG-konforme Heizen – mit Heizöl oder ohne
Egal, ob du weiter auf Heizöl setzt oder wegen des GEGs möglichst bald auf eine neue, nachhaltige Wärmeform umsteigen willst, ob dich das GEG zu einer sofortigen Sanierung zwingt oder nicht: Wir von Knauber stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für dein Zuhause – angepasst an deine Bedürfnisse und die gesetzlichen Vorgaben. Kontaktiere uns unverbindlich und lass dich beraten!
Mehr über Heizöl erfahrenBitte beachte: Die in diesem Artikel getroffenen Aussagen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Stand: Mai 2025.