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Sonderkündigungsrecht nutzen: So klappt der Anbieterwechsel bei Strom und Erdgas

Dein Vertrag soll teurer werden? Nutze dein Verbraucherrecht und checke deine Möglichkeiten. Wir sagen dir, worauf du achten musst.

Wärme

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Verfasst am 09. November 2024 Lesezeit: 5 min

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Hand aufs Herz: Wann hast du das letzte Mal deine Strom- oder Erdgasverträge überprüft? Keine Sorge – vielen geht’s genauso! Die meisten behalten ihre Verträge jahrelang, ohne zu merken, dass ihnen echtes Sparpotenzial entgeht. Dabei ist der Aufwand für einen Wechsel kleiner, als du denkst. Anbieter wie wir helfen dir dabei und übernehmen sogar die meisten Schritte für dich.

Der ideale Zeitpunkt dafür, deine Verträge zu checken und gegebenenfalls den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln, ist immer dann, wenn sich die vertraglichen Bedingungen ändern. In diesem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht – und du kommst ohne lange Kündigungsfristen aus deinen Verpflichtungen raus. Erfahre hier, wann und wie du dieses Recht nutzen kannst und welche Besonderheiten bei Umzügen und in der Grundversorgung gelten, sodass du dir in Zukunft entspannt die besten Konditionen sicherst.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht und gibt es das nur bei Strom und Erdgas?

Das Sonderkündigungsrecht ist nicht auf Energieverträge wie Strom oder Erdgas beschränkt. Es gibt dir als Verbraucher die generelle Möglichkeit, vorzeitig aus langfristigen Verpflichtungen auszusteigen, wenn sich die Bedingungen ändern. Egal, ob es sich also um Strom- oder Erdgasverträge, Versicherungsabschlüsse, Handyverträge oder andere Abonnements handelt – das Sonderkündigungsrecht greift immer dann, wenn der Anbieter die vertraglichen Regelungen anpasst. Ausnahmen sind die monatlichen Abschlagszahlungen und Änderungen, die durch Gesetzesvorgaben nötig werden.

Nicht nur für Strom und Erdgas: Gründe für ein Sonderkündigungsrecht

Preisanpassung

Deine Vertragspartner sind gesetzlich dazu verpflichtet, dich rechtzeitig über Preisanpassungen in Kenntnis zu setzen. Wir Energieversorger müssen dich mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten einer Änderung schriftlich informieren, um dir genügend Zeit für einen Anbieterwechsel zu geben. Achtung: Für andere Branchen gelten gegebenenfalls andere Fristen.

Wenn sich die Preise verändern, hast du das Recht, den Vertrag mit Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen und zu einem anderen Strom- oder Erdgasanbieter zu wechseln. Diese Regel gilt selbst dann, wenn dein Vertrag eigentlich noch eine längere Laufzeit hat. Kleiner Fakt am Rande: Nicht nur, wenn’s teurer wird, sondern auch, wenn die Preise sinken, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Änderung der AGB

Neben Preisänderungen können Anpassungen der AGB ein Sonderkündigungsrecht auslösen, zum Beispiel, wenn dein Vertragspartner plötzlich die Mindestvertragslaufzeit verlängert. Auch solche Modifikationen müssen von den Energieanbietern rechtzeitig vorher angekündigt werden. Wenn dir die neuen Bedingungen nicht passen, kannst du den Vertrag vorzeitig beenden und dir in Ruhe einen Anbieter suchen, der besser zu dir passt – Knauber zum Beispiel.

Dein Umzug

Ein Umzug ist oft mit vielen Formalitäten verbunden – dazu gehört auch die Aktualisierung deines Energievertrags. Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder wenn du in einen Grundversorgungstarif wechseln müsstest. Melde deinen Umzug rechtzeitig deinem Strom- oder Gasanbieter, um keine Fristen zu verpassen.

Besonderheit: Grundversorgung

Kunden in der Grundversorgung, häufig bei örtlichen Stadtwerken, haben generell ein Kündigungsrecht mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Du solltest wissen: Grundversorgungstarife sind oft teurer als Angebote anderer Versorger. Ein Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter kann also auch hier bares Geld sparen, ohne dass du an lange Kündigungsfristen gebunden bist.

Strom- oder Gasanbieter wechseln mit Sonderkündigungsfristen

Um das Sonderkündigungsrecht für dich geltend zu machen und von besonders kurzen Kündigungsfristen beim Wechsel deines Strom- oder Gasanbieters zu profitieren, solltest du Folgendes beachten:

1. Informationen über Änderungen erhalten:

Stelle sicher, dass du schriftlich über die Preisänderung oder neue Vertragsbedingungen informiert wirst – gesetzlich vorgeschrieben ist in der Energiebranche ein Vorlauf von vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung.

2. Fristgerecht kündigen:

Sobald dir die Info über die Preisänderung vorliegt, hast du Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Schau sicherheitshalber im Vertrag nach, wie schnell du im Einzelfall reagieren musst, und reiche die Kündigung innerhalb der dort angegebenen Frist schriftlich ein. Achte darauf, dass dir das Kündigungsdatum bestätigt wird. Hier findest du für deine Kündigung ein Muster. Wenn du bei Knauber kündigen willst, finden wir das natürlich sehr schade. Damit du es aber auch bis zum Schluss so bequem wie möglich hast, kannst du deine Kündigung bei uns direkt online erledigen.

3. Kündigung dokumentieren:

Wir empfehlen, das Kündigungsschreiben und die Bestätigung deines Anbieters mindestens ein Jahr nach Vertragsende aufzubewahren, falls noch Nachforderungen anstehen oder damit du bei Unstimmigkeiten Belege vorweisen kannst. Es kann darüber hinaus rechtliche oder steuerliche Gründe geben, die es erfordern, die Dokumente sogar noch länger aufzuheben. Das solltest du im Auge behalten.

Sonderkündigungsfrist nutzen: Jetzt Strom- und Gasanbieter wechseln

Egal, ob du wegen einer Preiserhöhung oder aus der Grundversorgung wechseln willst – ein Vergleich der Strom- und Gasanbieter lohnt sich fast immer.

Knauber lässt dich nicht allein und bietet dir neben transparenten Tarifen auch eine persönliche Beratung, damit du das optimale Angebot für dich findest. Du profitierst also nicht nur von guten Preisen, sondern auch von unserem verlässlichen und mehrfach ausgezeichneten Service.

Als zukunftsorientierter Energieversorger suchen wir zudem seit Jahren nach Wegen, um unsere Produkte so klimafreundlich wie möglich anbieten zu können. So bekommst du bei uns zum Beispiel nur noch Ökostrom aus 100 Prozent Wasserkraft. Und auch bei den Erdgastarifen tut sich etwas: Hier kannst du aktuell wählen zwischen Erdgas mit CO₂-Kompensation und Bioerdgas, das überhaupt kein fossiles CO₂ freisetzt, da es durch den Gärungsprozess organischer Abfälle hergestellt wird.

Strom und Erdgas reichen dir nicht? Auch kein Problem. Wir haben uns mit unserem Portfolio bewusst breit aufgestellt, damit du bei uns immer das Richtige findest – egal in welcher Lebenssituation du dich gerade befindest. Bei Knauber kannst du bleiben, auch wenn du irgendwann deine Heizung sanierst und damit die Wärmeform wechselst, du dich zusätzlich für PV und Stromspeicher interessierst oder dein E-Auto über die eigene Wallbox laden willst, ob du in der gemieteten Studentenbude sitzt oder Eigentümer eines Einfamilienhauses bist. Wir sind für dich da.

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